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Duldungspflicht (BGB)

Duldungspflicht (BGB) ist ein Begriff aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der sich auf das Recht des Eigentümers eines Grundstücks bezieht, bestimmte Rechte an einem angrenzenden Grundstück zu dulden. Die Duldungspflicht besteht, wenn eine Partei eine zulässige, aber nicht unbedingt notwendige Handlung auf dem Grundstück einer anderen Partei duldet.

Die Duldungspflicht kann sich auf alle Arten von Rechten beziehen, einschließlich sichtbarer Merkmale wie Gebäude, Bäume, Wege oder Zäune, aber auch unsichtbarer Rechte wie das Recht, das Grundstück zu betreten oder das Recht auf Licht und Luft. Die Duldungspflicht ist ein wichtiger Bestandteil des Eigentumsrechts und sollte bei der Beratung von Eigentümern berücksichtigt werden.

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